Benutzerordnung

Gegen die Entrichtung der Jahresgebühr von Fr. 10.- (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei) steht die Gemeinde- und Schulbibliothek allen interessierten Personen offen.

Ausleihe

Die Ausleihfristen betragen 35 Tage, können jedoch verlängert werden (exklusive reservierten Medien).
Das jeweilige Rückgabedatum ist auf dem Ausleihbon ersichtlich.
Ist die Ausleihfrist überschritten, wird zur Rückgabe aufgefordert.
Nach der Erinnerung erfolgen zwei kostenpflichtige Mahnungen (pro Medium).
Bleiben diese Aufforderungen unwirksam, werden die Kosten einer Ersatzbeschaffung und die bis dahin angefallenen Gebühren, plus die Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

  1. Mahnung = Erinnerung
  2. Mahnung = Fr. 4.- pro Medium
  3. Mahnung = Fr. 8.- pro Medium
  4. Medienersatz: Neupreis + Fr. 10.- Bearbeitungsgebühr; Ältere Medien 10% bis max. 50% Abschreibung + Fr. 10.- Bearbeitungsgebühr

Haftung

Die ausgeliehen Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten.
Die Gemeinde- und Schulbibliothek Schlatt haftet nicht für Schäden, die durch ausgeliehene Medien entstanden sind.